TRADITION HAT ZUKUNFT
Impressum | Datenschutzerklärung | Wiederrufsbestimmungen | AGB
Impressum
Firmensitz:
Stapf Textil Ges.m.b.H.
Streleweg 20
6460 Imst
AUSTRIA
Telefon: +43 (0) 5412 6999
Telefax: +43 (0) 5412 6999 54
eMail: stapftextilimst@aon.at
Firmenbuchnummer: FN 38787 s
Firmenbuchgericht: Handelsgericht Innsbruck
Firmensitz: Imst
UID-Nr.: ATU 31834209
Datenschutzerklärung
Der Schutz Ihrer persönlichen Daten ist uns ein besonderes Anliegen.
Wir verarbeiten Ihre Daten daher auschließlich auf der Grundlage der ge- setzlichen Bestimmungen (DSGVO, TKG2003). In diesen Datenschutzinfor- mationen informieren wir Sie über die wichtigsten Aspekte der Datenverar- beitung im Rahmen unserer Zusammenarbeit.
Kontakt mit uns:
Wenn Sie Kontakt mit uns aufnehmen (per Mail, Fax, Brief, etc.), dann werden Ihre angegebenen Daten zwecks Bearbeiung der Anfrage und für den Fall von Anschlussfragen sechs Monate bei uns gespeichert. Diese Daten geben wir nicht ohne Ihre Einwilligung weiter.
Auftragsbearbeitung und Datenspeicherung
Im Falle von Auftragserteilungen dienen alle von Ihnen angegebenen Daten (Kontakte, Adressen, Telefonnummern, Zollnummer, etc.) auschließlich der Abwicklung und Bearbeitung dieser Aufträge und werden bis zur steuer- rechtlichen Aufbewahrungsfrist (7 Jahre) gespeichert.
Ihre Rechte
Ihnen stehen grundsätzlich die Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Lö- schung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit, widerruf auf Widerspruch zu. Wenn Sie glauben, dass die Verarbeitung Ihrer Daten gegen das Daten- schutzrecht verstößt, oder Ihre datenschutzrechtlichen Ansprüche sonst in einer Weise verletzt worden sind, können Sie sich bei der Aufsichtsbehörde beschweren. In Österreich ist dies die Datenschutzbehörde.
Datenschutz
Die Betreiber dieser Seiten nehmen den Schutz Ihrer persönlichen Daten sehr ernst. Wir behandeln Ihre personenbezogenen Daten vertraulich und entsprechend der gesetzlichen Datenschutzvorschriften sowie dieser Daten- schutzerklärung.
Die Nutzung unserer Webseite ist in der Regel ohne Angabe personenbezo- gener Daten möglich. Soweit auf unseren Seiten personenbezogene Daten (beispielsweise Name, Anschrift oder E-Mail-Adressen) erhoben werden, erfolgt dies, soweit möglich, stets auf freiwilliger Basis. Diese Daten werden ohne Ihre ausdrückliche Zustimmung nicht an Dritte weitergegeben.
Wir weisen darauf hin, dass die Datenübertragung im Internet (z.B. bei der Kommunikation per E-Mail) Sicherheitslücken aufweisen kann. Ein lückenloser Schutz der Daten vor Zugriff durch Dritte ist nicht möglich.
Auskunft, Löschung, Sperrung
Sie haben jederzeit das Recht auf unentgeltliche Auskunft über Ihre gespei- cherten personenbezogenen Daten, deren Herkunft und Empfänger und den Zweck der Datenverarbeitung sowie ein Recht auf Berichtigung, Sperrung oder Löschung dieser Daten. Hierzu sowie zu weiteren Fragen zum Thema personenbezogene Daten können Sie sich jederzeit unter der im Impressum angegebenen Adresse an uns wenden.
Server-Log-Files
Der Provider der Seiten erhebt und speichert automatisch Informationen in so genannten Server-Log Files, die Ihr Browser automatisch an uns übermit- telt. Dies sind:
Browsertyp/ Browserversion verwendetes Betriebssystem
Referrer URL
Hostname des zugreifenden Rechners Uhrzeit der Serveranfrage
Diese Daten sind nicht bestimmten Personen zuordenbar. Eine Zusammen- führung dieser Daten mit anderen Datenquellen wird nicht vorgenommen. Wir behalten uns vor, diese Daten nachträglich zu prüfen, wenn uns konkrete Anhaltspunkte für eine rechtswidrige Nutzung bekannt werden.
Cookies
Die Internetseiten verwenden teilweise so genannte Cookies. Cookies rich- ten auf Ihrem Rechner keinen Schaden an und enthalten keine Viren. Cookies dienen dazu, unser Angebot nutzerfreundlicher, effektiver und sicherer zu machen. Cookies sind kleine Textdateien, die auf Ihrem Rechner abgelegt werden und die Ihr Browser speichert.
Die meisten der von uns verwendeten Cookies sind so genannte „Session- Cookies“. Sie werden nach Ende Ihres Besuchs automatisch gelöscht. An- dere Cookies bleiben auf Ihrem Endgerät gespeichert, bis Sie diese löschen. Diese Cookies ermöglichen es uns, Ihren Browser beim nächsten Besuch wiederzuerkennen.
Sie können Ihren Browser so einstellen, dass Sie über das Setzen von Coo- kies informiert werden und Cookies nur im Einzelfall erlauben, die Annah- me von Cookies für bestimmte Fälle oder generell ausschließen sowie das automatische Löschen der Cookies beim Schließen des Browser aktivieren. Bei der Deaktivierung von Cookies kann die Funktionalität dieser Website eingeschränkt sein.
Quellverweis: eRecht24
STAPF TEXTIL GES.M.B.H. | STRELEWEG 20 | 6460 IMST | AUSTRIA | TEL.: +43 5412 6999 | FAX: +43 5412 6999 54 | EMAIL: stapftextilimst@ aon.at | AGB | Datenschutz
Widerrufsbestimmungen
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns
STAPF TEXTIL GES.M.B.H
STRELEWEG 20
A-6460 IMST
stapftextilimst@aon.at
T +43 5412 6999
F +43 5412 6999 54
mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.
Allgemeine Geschäftsbedingungen
L I E F E R B E D I N G U N G E N
1. Der Versand der Ware erfolgt nach Möglichkeit am Tage des Rechnungsdatums. Der bestätigte Liefertermin versteht sich ab Fabrik. Teillieferungen sind zulässig. Sofern nichts besonderes vereinbart ist, haben wir das Recht auf eine Nachlieferungsfrist von vier Wochen. Keinesfalls können Storni nach Absendung der Ware anerkannt werden.
2. Blockaufträge müssen innerhalb des in der Auftragsbestätigung genannten Zeitraumes eingeteilt werden. Bei verspäteter Einteilung behalten wir uns Änderungen von Preis und Lieferzeit bzw. Rücktritt vom Vertrag vor.
3. Höhere Gewalt, Krieg, Streik oder Maßnahmen von Behörden, gleichgültig aus welchem Grund, sowie Betriebsstörungen - auch bei Vorlieferanten - entbinden uns von der Verpflichtung, innerhalb der vereinbarten Frist zu liefern. Soferne sich aus einer eventuellen Änderung der zur Zeit des Vertragsabschlusses geltenden Ausfuhrbestimmungen Nachteile für uns ergeben, steht uns das Recht zu, vom Vertrage zurückzutreten. Muß bei Anfall von fehlerhaften Mengen die bestellte Ware nacherzeugt werden, so sind Schadenersatzansprüche des Käufers wegen verspäteter Lieferung ausgeschlossen.
4. Nicht genügender Eingang von Bestellungen auf ein Dessin oder eine Farbe entbindet uns von der Lieferverpflichtung für dieses Dessin oder diese Farbe. Wir sind in diesem Falle verpflichtet, von der etwaigen Nachlieferung mindestens vier Wochen vor dem vereinbarten Liefertermin Mitteilung zu machen.
5. Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 5% der Auftragsmenge sind zulässig. Schwankungen bis zu ± 10% der Stücklänge und ± 2% der Stoffbreite sowie handelsübliche Abweichungen in der Beschaffenheit der Ware, wie Qualität, Farbe, Gewicht und Ausrüstung, bleiben vorbehalten. Bei Sonderanfertigungen, die auf Wunsch des Kunden erfolgen, sind wir berechtigt, die Annahme der etwa anfallender Mehrmengen oder Fehlware im angemessenen Verhältnis zum Auftrag zu verlangen.
6. Kleine Farbabweichungen von Farbpartie zu Farbpartie sind technisch unvermeidbar. Deshalb müssen auch Stücke mit gleicher Farbnummer in der Verarbeitung streng getrennt gehalten werden, es sei denn, daß auch ihre (auf den Stückanhängern ersichtlichen) Farbpartienummern identisch sind.
7. Beanstandungen offener Mängel sind innerhalb von 10 Tagen nach Empfang der Ware, Beanstandungen versteckter Mängel innerhalb von 10 Tagen nach ihrem ersten Auftreten vorzunehmen. Nach Zuschnitt oder anderweitiger Veränderung der Ware ist jegliche Reklamation ausgeschlossen. Ersatzansprüche des Käufers beschränken sich auf die Nachlieferung einer mangelfreien oder auf die Rückgabe der gelieferten Ware. Sonstige Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen. Eine Rücksendung der Ware darf nur mit unserer ausdrücklichen Zustimmung vorgenommen werden.
8. Die Ware reist auf Kosten und Gefahr des Empfängers, soferne nicht etwas anderes schriftlich vereinbart ist.
9. Bei Nichterfüllung der vereinbarten Zahlungsbedingungen durch den Käufer sind wir bezüglich aller noch laufenden Kontakte berechtigt, entweder die Lieferungen einzustellen oder Vorauszahlung bzw. Sicherheiten zu verlangen. Vom Tage der Fälligkeit des Rechnungsbetrages an sind wir berechtigt, Verzugszinsen in der Höhe von zumindest 3,5% p.a. über dem jeweiligen Nationalbank-Diskontsatz zu berechnen. Zurückbehaltungs- und Aufrechnungsansprüche des Käufers gegen offene Rechnungen aus unseren Lieferungen sind ausgeschlossen.
10. Der Verkäufer behält sich das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollständgen Bezahlung des Kaufpreises sowie aller weiteren Forderungen aus Warenlieferungen vor. Verpfändung oder Sicherungsübereignung zugunsten Dritter sind ohne Zustimmung des Verkäufers ausgeschlossen. Bei Pfändung durch Dritte ist der Käufer verpflichtet, dies dem Verkäufer anzuzeigen. Der Käufer ist berechtigt, die gelieferte Ware zu bearbeiten. Die Be- oder Verarbeitung erfolgt für den Verkäufer, ohne daß ihm hieraus eine Verpflichtung entsteht. Bei Be- oder Verarbeitung und Verbindung der gelieferten Ware mit anderen, nicht dem Verkäufer gehörenden Waren, steht diesem der dabei entstehende Miteigentumsanteil an der durch Be- oder Verarbeitung entstandenen Sache im Verhältnis des Wertes der gelieferten Ware zu der übrigen verarbeiteten Ware zum Zeitpunkt der Verarbeitung und Verbindung zu. Entsteht durch Be- oder Verarbeitung bzw. Verbindung mit anderer Ware eine neue Sache, so räumt der Käufer dem Verkäufer schon jetzt im Verhältnis der weiterverarbeitenden bzw. verbundenen Vorbehaltsware zum Wert der neuen Sache Miteigentum an dieser ein und wird diese unentgeltlich - bis zur Veräußerung im ordentlichen Geschäftsbetrieb - für den Verkäufer verwahren. Im Falle einer Weiterveräußerung durch Barverkauf geht der erzielte Erlös bis zur Höhe des noch aushaftenden Kaufpreises nicht in das Eigentum des Vorbehaltskäufers über, welcher den Erlös in dieser Höhe gesondert zu verwahren und unverzüglich an den Verkäufer abzuführen hat. Im Falle einer anderweitigen Veräußerung verpflichtet sich der Käufer bereits jetzt, die ihm aus der Weiterveräußerung zustehende Forderung gegen seinen Abnehmer bis zur Höhe des noch aushaftenden Kaufpreises an den Verkäufer abzutreten und dieses unverzüglich von der Weiterveräußerung unter Namhaftmachung des Abnehmers zu verständigen. Wechsel werden ausschließlich zahlungshalber entgegengenommen, wobei als ausdrücklich vereinbart gilt, daß dadurch keine Novation der ursprünglichen Verbindlichkeit eintritt, somit insbesondere der vereinbarte Eigentumsvorbehalt aufrecht bleibt. Läßt das Recht eines anderen Staates dies nicht zu, gestattet es aber dem Verkäufer, sich andere Rechte an der Liefersache vorzubehalten, so können wir alle Rechte dieser Art ausüben. Der Käufer ist verpflichtet, bei Maßnahmen mitzuwirken, die wir zum Schutze unseres Eigentums oder anderer Rechte an der Ware zu treffen beabsichtigen.
11. Unsere eingetragenen Warenzeichen, insbesondere der Schriftzug STAPF, dürfen n u r mit unserer ausdrücklichen Genehmigung verwendet werden.
12. Von diesen Bedingungen abweichende Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der schriftlichen Bestätigung durch uns.
13. Erfüllungsort für beide Teile ist Innsbruck, soferne nichts anderes vereinbart.
14. Alle aus dem gegenwärtighen Vertrag sich ergebenden Streitigkeiten werden nach der Vergleichs- und Schiedsordnung der internationalen Handelskammer von einem oder mehreren gemäß dieser Ordnung ernannten Schiedsrichter/n entschieden.
15. Ausgenommen hievon sind die Nichtbezahlung unserer Forderungen, insbesondere Insolvenzen aller Art, die nach österreichischem Recht zu entscheiden sind. Die Kosten der Rechtsverfolgung gehen zu Lasten des säumigen Schuldners.
16. Käufer und Verkäufer stimmen darin überein, daß - gebrauchte Verpackungen nur zurückgegeben/zurückgenommen werden, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde; - sich der Verkäufer bei der Erfüllung seiner Verpflichtungen des Sammel- und Verwertungssysteme XY als Dritter gemäß § 5 (6) VerpackVO bedient; - für den Fall, daß dem Käufer dadurch Kosten entstehen sollten, der Verkäufer diese mit folgenden Einschränkungen übernimmt: - Die Kosten des Transports der gebrauchten Verpackungen vom Käufer bis zur Sammelstelle gehen, soweit sie nicht höher sind als die Kosten für einen gleichartigen Transport bis zum Sitz des Verkäufers (=Erfüllungsort), zu Lasten des Käufers. - Bei der Sammelstelle anfallende Mehrkosten für Sortentrennung, verunreinigte Verpackung sowie Kleinmengenzuschläge werden dem Käufer nicht ersetzt.
C O N D I T I O N S O F D E L I V E R Y
1. Despatch of the goods will be effected as far as possible at the date of invoice. The confirmed time of despatch is ex factory. Part deliveries are allowed. If not especially agreed to the contrary we shall be entitled to additional four weeks time limit for delivery. Under no circumstances can cancellations be accepted after despatch.
2. Blockorders must be assorted, within the period agreed upon in this confirmation of order. Should buyer's assortment be delayed we reserve the right to after prices an dates of delivery or withdraw from the contract.
3. Force majeure, war, strikes or measures taken by authorities for any reason whatsoever, interruptions of operation in the mill - also in those of our supplies - shall exempt us from the obligation of delivery within the agreed. Should any disadvantages result for us from any change in the export regulations in force at the time of entering the contract we shall be entitled to withdraw. If goods on order must be remade owing to faulty production, no indemnifications of the purchaser will be admitted for later delivery.
4. If the number of orders for any pattern or colour is not sufficient we shall be exempted from the obligation to deliver such pattern or colour. In such case we have to give notice of non-delivery at least weeks before the agreed delivery date.
5. Excess- or short-deliveries of up to 5% of the quantity ordered permissible. We reserve variations of up to ± 10% in piece lenght and up to ± 2% in the width of the cloth and of such tolerances is generally acceptet in the trade as usual regarding quality, colour, weight, finish etc. In case of special production to order we are entitled to claim acceptance of possible overages or faulty goods in proportion to the order.
6. Small colour, variations between different batches cannot be avoided technically. Therefor, pieces of the same colour but with different batch numbers (as mentioned on hanging tickets) must be cut and made up strictly separately.
7. Complaints of visible defects must be brought to notice within 10 days after receipt of goods. Co, plaints of hidden defects must be brought to notice within 10 days after discovery. After having cut the fabric or having changed its original state any complaints will not be accepted. It is agreed upon that claims of the purchaser shall be limited at our option to either substitute delivery of first class goods or to shipped goods being returnes. No additional claims for damages will be accepted. Goods may be returned only upon our release.
8. Goods are carried at cost and risk of the consignee if no other arrangement has been made in writing.
9. In the case of non fulfilment of the conditions of payment agreed to by the purchaser we shall be entitled to either stop deliveries or claim advance payment or securities. From the due date of the invoice amount we are to charge at least 3,5% p. a. default interest over the current bankrate of the National Bank of Austria. The buyer is not entitled to set off any claims against unsettled invoices our deliveries or to retain payment against these invoices.
10. Goods delivered will remain our property until the buyer has paid us for all liabilities, including those from previous deliveries. The purchaser is free to process (make up) the goods delivered. In this case, pending full settlement, joint property will be created belonging to us and the maker-up in proportion to the value of the goods we have delivered to the value added by processing. We as the sellers reserve the right to choose if we (1) take in the end product and reimburse the joint proprietors (also by compensation) or if we (2) give up the goods and claim compensation. Should the law of another country not admit this but allow the seller to reserve him other rights regarding goods supplied, we are entitled to exercise all,rights of such nature. The purchaser shall be bound to cooperate in all measures we may intend to take for safeguarding our property and/or other rights.
11. Our registered trade marks, especially the name of STAPF may only be used with our express consent.
12. Any agreements which differ from these conditions shall be binding only if confirmed in writing by us.
13. Place of settlement for all parts is Innsbruck, unless otherwise agreed.
14. All disputes rising in connection with the present contract shall be finally settled under the Rules of Conciliation and Arbitration of the International Chamber of Commerce by one or more arbitrators appointed in accordance with the Rules.
15. Exeptions from this rule are all cases of non-payment of amounts due to us, especially all forms of insolvency, which are to be deal with according to Austrian law. Costs of legal persecution to be borne by the tardy debtor.
E I G E N T U M S V O R B E H A LT
(gilt nur für Bundesrepublik Deutschland)
1. Die gelieferten Waren bleiben bis zu ihrer Bezahlung Eigentum des Verkäufers. Der Käufer kann jedoch die Waren im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes veräußern oder weiterverarbeiten. Jede Verpfändung oder Sicherungsübereignung dieser Waren zugunsten Dritter ist ohne Zustimmung des Verkäufers ausgeschlossen. Bei Pfändung dieser Ware durch Dritte muß der Käufer dem Verkäufer unverzüglich Anzeige machen.
2. Für den Fall der Verarbeitung und anschließenden Veräußerung gilt folgende Ergänzung:
a) Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung der Forderungen des Verkäufers gegen den Käufer Eigentum des Verkäufers.
b) Die Befugnis des Käufers, im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr Vorbehaltsware zu verarbeiten und zu veräußern, endet mit dessen Zahlungseinstellung oder dann, wenn über das Vermögen des Käufers die Eröffnung des Konkursverfahrens oder des Vergleichsverfahrens zur Abwendung des Konkurses beantragt wird. Der Käufer ist in diesem Falle verpflichtet, auf erste Anforderung des Verkäufers die unverarbeitete Vorbehaltsware herauszugeben. Der Verkäufer wird dem Käufer für zurückgenommene unverarbeitete Vorbehaltsware den Erlös gutschreiben, den er bei der bestmöglichen Verwertung erzielt (§ 254 BGB). In einem Widerruf oder einem Verlangen auf Herausgabe der unverarbeiteten Vorbehaltsware durch den Verkäufer liegt kein Rücktritt vom Kaufvertrag.
c) Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware oder der abgetretenen Forderungen ist unzulässig.
d) Durch Verarbeitung der Vorbehaltsware erwirbt der Käufer nicht das Eigentum gem. § 950 BGB an der neuen Sache. Die Verarbeitung wird durch den Käufer für den Verkäufer vorgenommen, ohne daß dem Verkäufer hieraus Verbindlichkeiten entstehen. Wenn die Vorbehaltsware verarbeitet wird, erwirbt der Verkäufer das Miteigentum an der neuen Sache in der Höhe des Rechnungswertes der Vorbehaltsware, die zu der neuen Sache verarbeitet worden ist.
e) Der Käufer tritt hiermit die Forderung aus einem Weiterverkauf der Vorbehaltsware an den Verkäufer ab und zwar auch insoweit als die Ware verarbeitet ist. Die Abtretung wird auf die Höhe des Rechnungswertes der Vorbehaltsware, die zu der neuen Sache verarbeitet worden ist, beschränkt.
f) Der Verkäufer wird die abgetretenen Forderungen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt, nicht einziehen. Der Käufer ist aber verpflichtet, dem Verkäufer auf Verlangen die Drittschuldner aufzugeben und diesen die Abtretung anzuzeigen. Er ist berechtigt, die Forderungen solange selbst einzuziehen, wie er seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt und ihm der Verkäufer keine andere Anweisung gibt.
g) Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch dann bestehen, wenn einzelne Forderungen des Verkäufers in eine laufende Rechnung aufgenommen werden und der Saldo gezogen und anerkannt ist, es sei denn, der Saldo ist ausgeglichen.
h) Der Verkäufer verpflichtet sich, die ihm nach den vorstehenden Bestimmungen zustehenden Sicherungen nach seiner Wahl insoweit freizugeben, als ihr Wert unter Berücksichtigung der Wertschöpfung durch den Käufer die zu sichernden Forderungen um 10% übersteigt.
i) Von Pfändungen ist der Verkäufer unter Angabe des Pfandgläubigers sofort zu benachrichtigen.
k) Der Käufer ist verpflichtet, sobald er die Zahlungen eingestellt hat, und zwar unverzüglich nach Bekanntgabe der Zahlungseinstellung, dem Verkäufer eine Aufstellung über die noch vorhandene Eigentumsvorbehaltsware, auch soweit sie verarbeitet ist, und eine Aufstellung der Forderungen an die Drittschuldner nebst Rechnungsgutschriften zu übersenden.
3. Sollte der Verkäufer im Interesse des Käufers Eventualverbindlichkeiten eingehen (Scheck, Wechselzahlung), so bleibt der verlängerte und erweiterte Eigentumsvorbehalt bestehen, bis der Verkäufer aus diesen Verbindlichkeiten vollständig freigestellt ist. Durch diese Bedingungen werden alle in dem Auftrag genannten Bedingungen, welche den Einheitsbedingungen und der obigen Ergänzung zuwiderlaufen, ausgeschlossen. Stillschweigen bedeutet die Anerkennung des Inhaltes der Auftragsbestätigung.